Eine Sondereigentumsverwaltung ist vertraglich vereinbart, aber nicht im WEG zwingend geregelt, da hier nicht die Gemeinschaft als Auftraggeber auftritt, sondern einzelne Eigentümer/innen, mit deren Sondereigentum (also Wohnung/Gewerbeeinheit, inkl. dazugehörige Räume wie Keller oder Stellplatz).
Aufgaben u. a. sind die Mietverwaltung (Mietersuche, Abschluss von Mietverträgen, Mieterbetreuung), Mieteinnahme, Nebenkostenabrechnung, Kautionsverwaltung, Überwachung von Schönheitsreparaturen und Instandhaltungen im Sondereigentum, Kommunikation mit Mietern, Durchsetzung von Ansprüchen (z. B. Mahnwesen).